01.09.2021 | Alter: 3 Jahre | Sonderpädagogik, Unterricht Förderschule
Portal zur Abwicklung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Auch im Schuljahr 2021/2022 wird das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Internetportal abgewickelt.
Das Portal ist geöffnet vom 30.08.2021 bis zum 04.02.2022.
Die Nutzung des Portals ist für alle Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die gemäß § 15 GSchO und §§ 11 und 18 SoSchO eingeleitet und durchgeführt werden, verbindlich.
Schulen finden weiterführende Informationen im internen Bereich.