01.10.2021 | Alter: 3 Jahre | Unterricht Förderschule, Sonderpädagogik
Anträge auf Beauftragung von Förderschulen als Förder- und Beratungszentren für das Schuljahr 2023/2024
Antragstermin für eine Beauftragung als Förder- und Beratungszentrum zum 1.8.2023 ist der 31.3.2022
Gemäß § 92 Abs. 6 Schulgesetz erfolgt die Beauftragung durch die Schulbehörde. Entsprechend ist- abweichend von Nr.1 Absatz 3 des Rundschreibens "Förder- und Beratungszentren" - der Antrag bei der Schulbehörde zu stellen. Details zu den Unterlagen finden sich im Rundschreiben.