23.09.2022 | Alter: 2 Jahre | Sonderpädagogik, Unterricht Förderschule, Inklusion
Portal zur Abwicklung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Auch im Schuljahr 2022/2023 wird das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Internetportal abgewickelt.
Das Portal ist ab sofort bis zum 06.02.2023 geöffnet.
Die Nutzung des Portals ist für alle Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die gemäß § 15 GSchO und §§ 11 und 18 SoSchO eingeleitet und durchgeführt werden, verbindlich.
Schulen finden weiterführende Informationen im internen Bereich.