Sonderpädagogische Unterstützung durch FBZ im Schuljahr 2021/2022
Im Schuljahr 2021/2022 legen die Förder- und Beratungszentren einen Arbeitsschwerpunkt auf die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die in Zeiten des Fernunterrichts nicht die erwartbaren Lernfortschritte erreichen konnten. Deshalb bieten sie auf Anfrage zusätzliche sonderpädagogische Beratung und Unterstützung für Schulen in folgenden Bereichen:
- Unterstützung bei Maßnahmen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern gegen entstandene Lernblockaden / Lernfrustrationen, vor allem auch um einer Verfestigung entgegenzuwirken (Vermeidung der Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs),
- Unterstützung bei der Förderplanung – auch durch eine längere förderdiagnostische Phase,
- Fördermaßnahmen im sozial-emotionalen Bereich bei einzelnen Schülerinnen und Schülern, die Versagensängste entwickelt und das Zutrauen in ihre eigenen Fähigkeiten verloren haben.
Wie in der Handreichung Lernen gestalten angekündigt, bieten die FBZ dazu im Rahmen der vorhandenen Ressourcen im Schuljahr 2021/2022 weiterhin die etablierte sonderpädagogische Beratung. Darüber hinaus sind bei Bedarf auch zeitlich befristet direkte sonderpädagogische Maßnahmen möglich, die die Schulen und die Schülerinnen und Schüler in einem festgelegten Zeitraum direkt unterstützen.
Details dazu finden Sie in Kürze unter Förder- und Beratungszentren.